Corona-Hilfsprogramm: So nutzen Sie das digitale Konjunkturpaket

Digitales Business

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Datum 01.02.2021
Lesezeit 5 Min.

Corona-Hilfsprogramm: So nutzen Sie das digitale Konjunkturpaket

Die COVID-19-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft hart: Aufträge bleiben aus, Geschäfte müssen schließen, Existenzen sind bedroht. Die Bundesregierung will angeschlagene Firmen mit zahlreichen Maßnahmen unterstützen, um das Schlimmste zu verhindern. Das Corona-Hilfsprogramm hält für Unternehmen jeder Größe sowie für Freiberufler finanzielle Hilfen und Erleichterungen bereit – schnell und unbürokratisch. Wir erklären Ihnen, mit welcher Unterstützung Sie rechnen können.

Mit dem Corona-Konjunkturprogramm hat Deutschland das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Die Regierung will die Wirtschaft stabilisieren, indem sie Finanzmittel für Selbstständige und Unternehmen bereitstellt. Welche Förderinstrumente für Sie infrage kommen, erfahren Sie hier.

Überbrückungshilfen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler


Die sogenannte Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen für die Monate Juni bis August, die sowohl Soloselbstständige und Freiberufler als auch kleine, mittlere und große Unternehmen in Anspruch nehmen können. Die Hilfe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen im Vergleich zu den Vorjahresmonaten und muss nicht zurückgezahlt werden.

Konkret erhalten Sie durch die Überbrückungshilfe einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 40 Prozent und unter 50 Prozent

Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten, Zinsaufwendungen, Grundsteuern oder Personalaufwendungen. Die maximale Erstattungsbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Monat. Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten werden mit höchstens 3.000 Euro im Monat gefördert, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bekommen maximal 5.000 Euro pro Monat ausgezahlt.

Das branchenübergreifende Zuschussprogramm hat ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Wichtig: Der Antrag auf Überbrückungshilfe muss bis zum 30. September 2020 von einem beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer digital eingereicht werden.

Soforthilfen sind ausgelaufen

Die Überbrückungshilfen schließen zeitlich an die von der Bundesregierung bereitgestellten Soforthilfen an, die nur bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden konnten und mittlerweile ausgelaufen sind. Sie wurden von rund zwei Millionen kleinen Unternehmen, Solo-Selbständigen sowie Angehörigen der Freien Berufe in Anspruch genommen und in Höhe von über 13 Milliarden Euro bewilligt. 

KfW-Sonderprogramm 2020: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung 

Beim KfW-Sonderprogramm 2020 handelt es sich um ein Kreditprogramm, das für Unternehmen konzipiert wurde, die aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Es ist am 23. März 2020 gestartet und steht sowohl Freiberuflern und Soloselbstständigen als auch kleinen, mittelständischen und Großunternehmen bis Jahresende zur Verfügung. Die Mittel sind unbegrenzt. Mit dem Geld können sowohl Investitionen als auch Betriebsmittel finanziert werden.

Die Kreditbedingungen wurden im Vergleich zum vorherigen KfW-Unternehmerkredit nochmals verbessert. Sie erhalten damit Darlehen (bis zu 10 Millionen Euro) nach einer vereinfachten Risikoprüfung zu vergleichsweise niedrigen Zinssätzen. Die Anträge dazu laufen jeweils über die Hausbank. Näheres zu dieser Corona-Hilfe erfahren Sie online direkt bei der KfW.




Video: YouTube / KfW Bankengruppe

 

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KfW-Schnellkredit 2020 für Mittelständler

Diese Ergänzung zum KfW-Sonderprogramm 2020 bietet Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 Umsätze erzielt haben, Kredite ganz ohne Risikoprüfung. Die Hausbank wird von jeglicher Haftung befreit. So stehen die Finanzmittel schnell zur Verfügung. 

Die maximale Kredithöhe beträgt 500.000 Euro für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten beziehungsweise 800.000 Euro bei mehr als 50 Beschäftigten. Im August 2020 lag der Zinssatz bei drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Auch der Schnellkredit steht nur Unternehmen zur Verfügung, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Zuvor müssen Gewinne erzielt worden sein. Auch dazu hält die KfW Einzelheiten auf ihrer Internetseite bereit.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Unterstützung durch Garantien und Eigenkapitalhilfe

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) richtet sich an Unternehmen, deren Weiterbestehen für den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland erhebliche Bedeutung hat. Er umfasst Garantien und Eigenkapitalhilfen für Firmen mit einem Gesamtvolumen von 600 Milliarden Euro. 

Um die Hilfe zu bekommen, müssen Betriebe in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 zwei der folgen drei Bedingungen erfüllt haben: 

  • eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz
  • mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Andere Finanzierungsmöglichkeiten dürfen zudem nicht zur Verfügung stehen. 

Detaillierte Informationen zu dem WSF finden Sie auf der Website des BMWI.

Steuerliche Erleichterungen

Noch bis Ende 2020 können Unternehmen jeder Größe, Soloselbstständige sowie Freiberufler steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, sofern sie von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind. 

Dazu zählen die folgenden Maßnahmen:

  • Steuerzahlungen aufschieben: Im Jahr 2020 fällige Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer können zinsfrei gestundet werden. Anträge dazu müssen Sie bis zum 31. Dezember 2020 beim Finanzamt einreichen.
  • Steuervorauszahlungen reduzieren: Werden steuerpflichtige Einkünfte 2020 Corona-bedingt voraussichtlich geringer als zuvor ausfallen, darf das Finanzamt die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabsetzen. Das betrifft die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie den Messbetrag hinsichtlich der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
  • Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Überfällige Steuerschulden werden bis zum Ende des Jahres 2020 nicht vollstreckt. Säumniszuschläge werden erlassen.

Unternehmerin sitzt über Unterlagen

Die umfangreichen Hilfen der Bundesregierung lindern die wirtschaftlichen Schäden durch das Coronavirus für Unternehmen.

Niedrigere Hürden für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit hilft, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Kündigungen zu vermeiden und ist deshalb ein wichtiges Instrument für die betroffenen Firmen und ihre Beschäftigten. Mit dem Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle zumindest teilweise ausgeglichen werden. 

Aufgrund der Corona-Krise hat die Regierung die Voraussetzungen dafür bis Ende 2020 vereinfacht. Unternehmen können Kurzarbeit nun bereits beantragen, wenn lediglich ein Zehntel der Belegschaft (auch Leiharbeiter) davon betroffen ist. Außerdem übernimmt der Staat die Sozialversicherungsbeiträge komplett. 

Ihre Beschäftigten erhalten mindestens 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld, Beschäftigte mit Kind mindestens 67 Prozent. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.




Video: YouTube / Bundesagentur für Arbeit

 

Welche Corona-Hilfen der Regierung haben Sie bereits in Anspruch genommen? Auf welchem Gebiet würden Sie sich noch mehr Entgegenkommen wünschen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

 

 


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