- Das unterscheidet mobile Arbeit vom Homeoffice
- Die Vor- und Nachteile von Mobile Working
- Checkliste: Das ist bei der Einführung von mobilem Arbeiten zu beachten
- Das sagt das Arbeitsrecht zum mobilen Arbeiten
- Inwieweit ist mobiles Arbeiten steuerlich absetzbar?
- Einen modernen Arbeitsplatz einrichten: Das ist wichtig
- Das Wichtigste über mobiles Arbeiten in Kürze
Die Arbeitswelt wird mobiler und dementsprechend das mobile Arbeiten immer häufiger. Ob von zu Hause aus, auf Reisen im Zug oder Flugzeug oder nach dem Kundentermin im Straßencafé: Dank Laptop und mobilem Cloudzugriff können Sie Ihr Büro fast überall hin mitnehmen.
Doch nicht alle Unternehmen nutzen die Chancen der mobilen Arbeit bereits in gleichem Umfang. Je nach Branche und Tätigkeit gibt es hier große Unterschiede. Erwartungsgemäß arbeiten IT-Dienstleistende besonders häufig mobil, meldet das Statistikportal Statista. Auf den Plätzen folgen Management und Unternehmensberatung, das Versicherungswesen sowie Forschung und Entwicklung.
Nur einen vergleichsweise geringen Anteil mobiler Arbeit gibt es – auch das ist keine Überraschung – in jenen Branchen, in denen sehr viele Tätigkeiten direkt vor Ort ausgeführt werden müssen: Darunter sind der Einzelhandel, das Baugewerbe und das Gesundheitswesen. Der Anteil der „digital nomads” (digitale Nomaden) schwankt also stark.
Für eine genauere Betrachtung der mobilen Arbeitswelt müssen aber zuerst einmal die Begriffe abgegrenzt werden. Denn mobiles Arbeiten und Homeoffice sind nicht dasselbe. Lesen Sie hier, wo die Unterschiede liegen und was es beim mobilen Arbeiten zu beachten gibt.
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Michael Krause ist General Manager Europe beim Streaming-Anbieter Spotify. Krause trägt unter anderem die Verantwortung für die Weiterentwicklung des deutschen Ablegers von Spotify.
Welche Rolle spielen Podcasts mittlerweile im Streaming-Kosmos? Wie reagieren Spotify-Kund:innen auf den sogenannten Spotify-Jahresrückblick? Welche Erfahrungen haben die Mitarbeitenden mit dem Remote-Work-Modell gesammelt? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in dieser Podcastfolge von Digitale Vorreiter:innen:
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Das unterscheidet mobile Arbeit vom Homeoffice
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales definiert mobiles Arbeiten als die Summe aller Tätigkeiten, „die außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbracht werden“ und führt weiter aus: „Mobile Arbeit setzt nicht zwingend die Verwendung von Informationstechnologie voraus.“
Die Arbeit im digitalen Homeoffice ist somit eine Sonderform der mobilen Arbeit. Sie dürfte inzwischen aber sogar den größten Teil der mobilen Arbeit ausmachen. So ist zwischen 2017 und 2021 der Anteil der Erwerbstätigen, die mindestens an einem Tag pro Woche zu Hause arbeiten, von 11 auf 25 Prozent angestiegen.
Expert:innen erwarten, dass dieser Anteil hoch bleibt oder sogar weiter steigt. Aktuell wünscht sich mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Beschäftigten in Deutschland, teilweise zu Hause und teilweise im Büro arbeiten zu können.
Telearbeit und mobiles Arbeiten
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der mobilen Arbeit im Allgemeinen und der sogenannten Telearbeit im privaten Haushalt. Dabei gilt: Haben Unternehmen und Mitarbeitende regelmäßige Bildschirmarbeit (Telearbeit) von zu Hause aus vereinbart, so muss der Arbeitgeber hierfür auch die entsprechenden Gerätschaften stellen und einen Arbeitsplatz nach den Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gewährleisten. Wichtig: Für Tele-Arbeitsplätze im heimischen Arbeitszimmer gelten dieselben Vorschriften zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wie für Arbeitsplätze in der Betriebsstätte.
Viele Heimarbeitsplätze in Deutschland erfüllen diese Vorschriften noch nicht. Oft ist außerdem strittig, wann lediglich mobile Arbeit und wann tatsächlich echte Teleheimarbeit vereinbart ist. In vielen Unternehmen fehlen hier noch entsprechende Betriebsvereinbarungen sowie Regelungen in den Arbeitsverträgen.
Möchten Sie auch in Ihrem Unternehmen regelmäßig Homeoffice für Ihre Beschäftigten anbieten, sollten Sie sich also entsprechend rechtlich und auch zur technischen Ausgestaltung der Arbeitsplätze beraten lassen. Übrigens: Bei einem Gesamtkonzept für mobile Arbeit oder Telearbeit sollten Sie auch tragbare Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Notebooks berücksichtigen.

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Die Vor- und Nachteile von Mobile Working
Mobile Working und die Arbeit im Homeoffice bieten für Unternehmen und Beschäftigte viele Vorteile. Die wichtigsten sind:
- Nach Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) pendelt rund ein Viertel der Arbeitnehmer:innen in Deutschland zwischen Wohn- und Arbeitsort und legt hierbei pro Strecke etwa 17 Kilometer zurück. Mobile Work und Homeoffice sparen somit Fahrtzeiten und entlasten die Straßen sowie den ÖPNV.
- Dienstreisen können dank Mobile Working effizienter genutzt werden, beispielsweise zum Schreiben von Emails oder zur Teilnahme an Videokonferenzen von der Flughafenlounge aus. Für das mobile Arbeiten in Zügen der Deutschen Bahn stellt Vodafone als erster Anbieter in Deutschland ein schnelles 5G+-Netz zur Verfügung.
- Mobile Work erhöht die technische Resilienz von Unternehmen. Bei technischen Störungen am Arbeitsplatz, etwa dem Ausfall der lokalen Internetverbindung, können die Beschäftigten einfach mobil oder von zu Hause aus weiterarbeiten. Mit einer Unternehmenscloud stehen die Arbeitsinhalte überall dort zur Verfügung, wo es WLAN oder eine Mobilfunkverbindung gibt.
- Mitarbeitende, die an mehreren Unternehmensstandorten Aufgaben übernehmen, können diese besser koordinieren oder aus der Distanz erledigen.
- Die im Homeoffice gesparte Zeit für das Pendeln zum Arbeitsplatz können Beschäftigte für andere Dinge nutzen und gewinnen so Freizeit und Lebensqualität.
- Prozesse laufen besser und schneller, weil einzelne Arbeitsschritte auch aus dem Homeoffice heraus erledigt werden: Mitarbeitende im Kundendienst fahren beispielsweise vom letzten Kundentermin direkt nach Hause und stellen ihren Bericht zum Termin aus dem Homeoffice heraus in die Unternehmenscloud. So stehen die Daten allen Disponent:innen oder Mitarbeitenden im Team noch am selben Arbeitstag zur Verfügung.
- Berufstätige Eltern bringen Schul- und Betreuungszeiten durch flexiblere Arbeitszeiten dank Mobile Working besser mit dem eigenen Arbeitstag in Einklang.
- Unternehmen können flexiblere Arbeitszeiten anbieten, die stärker auf persönliche Wünsche der Beschäftigten eingehen: Beispielsweise tageweise Homeoffice oder ganz neue Teilzeitmodelle für Beschäftigte im Sabbatical, in einer Teilzeit-Technikerausbildung oder für studentische Mitarbeitende, deren Universität in einer entfernten Stadt liegt und die nur stundenweise im Unternehmen arbeiten.
Jede Veränderung bringt auch Nachteile und neue Herausforderungen. Bekannte Nachteile von Mobile Work und Homeoffice sind:
- Für Beschäftigte im Homeoffice gibt es keine garantierte räumliche Trennung zwischen Arbeitsplatz und Wohnraum. Dies kann dazu verleiten, auch in der Freizeit und am Wochenende beispielsweise Emails zu beantworten oder zeitkritische Arbeiten zu erledigen. Vorgesetzte sollten deshalb darauf achten, dass ihre Mitarbeitenden sich nicht selbst überfordern oder Freizeit und Erholung zu kurz kommen.
- Durch die Arbeit im Homeoffice können neue Einfallstore für Schadsoftware entstehen – beispielsweise durch die Einbindung in ein privates Netzwerk ohne ausreichenden Virenschutz; oder die Verwendung von Firmengeräten zum Installieren privater, ungeprüfter Software. Der Aufwand für den Schutz gegen Malware steigt somit.
- Der Anteil der Videokonferenzen gegenüber klassischen Konferenzen steigt durch Mobile Working und Homeoffice stark an. Einfache Konferenzräume im Büro reichen dann nicht mehr aus für Ihre Teammeetings. Idealerweise statten Sie Ihre Konferenzräume mit einem professionellen Videokonferenzsystem aus, das sowohl für reine Videokonferenzen als auch für gemischte (hybride) Konferenzen mit zugeschalteten und Teilnehmer:innen vor Ort funktioniert.
Video: YouTube / Digitalzentrum Berlin
Checkliste: Das ist bei der Einführung von mobilem Arbeiten zu beachten
Viele Unternehmen haben 2020 unter dem Eindruck der Coronapandemie das mobile Arbeiten sehr kurzfristig oder nur als Übergangslösung eingeführt. Wie Sie mobiles Arbeiten dauerhaft in Ihrem Unternehmen etablieren und dabei teure Fehler vermeiden, verrät Ihnen die nachfolgende Checkliste.
Zieldefinition
Bestimmen Sie, welchen Anteil mobile Arbeit in Ihrem Unternehmen bekommen soll und welche Abteilungen und Aufgaben hierfür infrage kommen. Planen Sie jetzt auch schon, wie mobile Arbeit in Ihrer Firma im Zuge der technischen Weiterentwicklung in fünf, zehn Jahren oder 15 Jahren aussehen soll.
Einige Gedanken hierzu: Wie viele feste Arbeitsplätze benötigen Sie zukünftig noch am Unternehmensstandort? Hilft es Ihnen beim Recruiting, wenn Sie Mitarbeitende für bestimmte Tätigkeiten zukünftig nicht mehr nur für einen festen Dienstort suchen? Gerade Unternehmen aus Regionen mit Fachkräftemangel können von mobiler Arbeit besonders profitieren.
Bestandsaufnahme
Prüfen Sie Ihre vorhandene IT-Infrastruktur auf Tauglichkeit für mobiles Arbeiten: Wie viele Mitarbeitende sind bereits mit mobilen Endgeräten ausgerüstet? Wie gut ist Ihr Firmennetzwerk nach außen angebunden? Können Ihre Mitarbeitenden sich über VPN-Verbindungen einwählen oder haben Sie Ihre IT-infrastruktur sogar bereits in eine Private Cloud ausgelagert? Ist diese durch Security by Design nach außen optimal gesichert? Wie leistungsfähig sind Ihre Firewalls?
Konzeptionierung
Prüfen Sie, wo in Ihrem Unternehmen Nachholbedarf besteht und welche IT-Strukturen Sie gegebenenfalls umbauen oder erweitern müssten. Klären Sie ab, welche dieser Aufgaben Ihre eigene IT-Abteilung übernehmen kann und wo sie die Unterstützung externer Dienstleister benötigen.
Für viele Aufgaben rund um das mobile Arbeiten gibt es bereits sehr effiziente Softwarelösungen. Das Management aller Ihrer mobilen Endgeräte und Desktop-PC können Sie beispielsweise per Unified Endpoint Management automatisieren. Für viele andere Bereiche von der Telefonie bis zur IT gibt es heute Cloudlösungen. Denken Sie auch daran, Betriebs- und Mitarbeitervereinbarungen zu schließen, die mobiles Arbeiten berücksichtigen.
Umsetzung und Evaluation
Ist Ihr Unternehmen fit für regelmäßiges mobiles Arbeiten, so beginnen Sie beispielsweise erst mit einzelnen Abteilungen oder Hierarchieebenen. Sammeln Sie hierbei Rückmeldungen: Werden für das mobile Arbeiten bei Kund:innen und auf Dienstreisen besondere oder andere Endgeräte benötigt als bisher? Wie hoch ist der Anteil der Arbeit im Homeoffice? Benötigen Ihre Mitarbeitenden hierbei Unterstützung, beispielsweise durch Schulungen, die auf Cybersecurity-Gefahren bei der Arbeit aus dem privaten Netzwerk gesondert eingehen?
Legen Sie besonderes Augenmerk auf organisatorische Fragen: Wann und wie oft sollten Teamkonferenzen stattfinden? Welche Themen sollten auch weiterhin in Präsenzgesprächen im Unternehmen auf die Tagesordnung? Und welche Themen sind durchaus etwas für mobile Konferenzen?
Wichtig: Welchen Einfluss hat mobiles Arbeiten auf die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden und die Produktivität der einzelnen Abteilungen? Wo könnten Sie gegebenenfalls nachbessern?

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Das sagt das Arbeitsrecht zum mobilen Arbeiten
In Deutschland gibt es bisher noch keinen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten. Unternehmen können einen entsprechenden Antrag von Mitarbeitenden daher gegenwärtig noch formlos und ohne Begründung ablehnen.
Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung allerdings beschlossen, dass Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten zukünftig einen sogenannten „Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice erhalten sollen“. Arbeitgeber sollen dem Wunsch der Beschäftigten nur noch widersprechen können, wenn betriebliche Belange diesem Wunsch entgegenstehen. Eine Ablehnung darf dann nicht mehr sachfremd oder willkürlich erfolgen.
Wollen Sie Ihr Unternehmen also schon jetzt fit für eine mögliche Zukunft des Arbeitsrechtes machen, sollten Sie die Voraussetzungen für mobiles Arbeiten schaffen. Besonders für Arbeiten, die schon heute vorzugsweise am Computer und Telefon erledigt werden, dürfte es zukünftig schwerer werden, einen entsprechenden Antrag auf mobiles Arbeiten abzulehnen.
Denkbar ist hier also ein zukünftiger Rechtanspruch auf mobiles Arbeiten für Bereiche wie beispielsweise Buchhaltung, Sachbearbeitung, Marketing, Einkauf, Vertragswesen und Recht, telefonische Kundenbetreuung sowie Human Resources.
Durch interne Vereinbarungen schon jetzt auf Recht auf mobile Arbeit vorbereiten
Bereits jetzt können Sie in Ihrem Unternehmen entsprechende Vereinbarungen mit dem Betriebs- oder Personalrat oder mit einzelnen Mitarbeitende über mobiles Arbeiten oder Telearbeit treffen.
Neben der arbeitsvertraglichen und technischen Ausgestaltung der mobilen und Telearbeits-Arbeitsplätze müssen Sie hierbei auch andere Punkte berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise die Erfassung der Arbeitszeiten beim mobilen Arbeiten.
So haben der Europäische Gerichtshofs (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht in zwei ähnlich lautenden Urteilen vom Mai 2019 und vom September 2022 entschieden, dass eine Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen verpflichtend ist – auch im Homeoffice und beim mobilen Arbeiten. Maßgeblich ist hierfür in Deutschland Paragraph 3 Abs. 2 Nr. 1 im Arbeitsschutzgesetz.
Die obligatorische Arbeitszeiterfassung können Sie in der Regel in die von Ihnen verwendete Groupware integrieren. Entsprechende Tools oder Addons für gängige Produkte gibt es im Handel. Beachten Sie auch, dass Sie Ihre mobile Zeiterfassung für den Zugriff via Smartphone zusätzlich gegen Cyberangriffe schützen sollten, zum Beispiel mit einer entsprechenden Security-Lösung.

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Installieren Sie einfach die Lookout-App auf allen mobilen Geräten Ihres Unternehmens. Oder integrierten Sie Lookout Advanced in Ihre bestehende Mobile Device Management Lösungen (EMM) und steuern somit den einfache Roll-Out in Ihre mobile Flotte.
Inwieweit ist mobiles Arbeiten steuerlich absetzbar?
Ein großer Teil der Kosten, die sich aus mobiler Arbeit und der Arbeit im Homeoffice ergeben, ist steuerlich absetzbar. Als Arbeitgeber können Sie beispielsweise Arbeitsgeräte sowie Kosten für Software und Fortbildungen als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt entsprechend auch für Kosten, die sich aus der Verwaltung oder dem Device Lifecycle Management Ihrer dienstlich genutzten Mobilgeräte ergeben.
Auch Ihre Mitarbeitenden können Kosten für mobile Work beim Finanzamt einreichen. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem mobilen Arbeiten im Allgemeinen und dem Arbeiten zu Hause am eigenen Schreitisch. Arbeiten Ihre Mitarbeitenden zumindest einen Teil Ihrer Zeit von zu Hause aus und haben dort ein steuerlich ansetzbares Arbeitszimmer, welches räumlich abgetrennt ist, können sie bis zu 1.250 Euro für dieses Arbeitszimmer jährlich von der Steuer absetzen.
Zu den absetzbaren Kosten des häuslichen Arbeitszimmers gehören übrigens auch die anteilige Miete sowie Heizkosten, Kosten für Reinigung, Ausstattung, den Internetzugang sowie Telefonie und Strom.
Ferner hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2020 die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. Sie gilt auch für jene Beschäftigte, die kein steuerlich ansetzbares Arbeitszimmer zu Hause besitzen. Die Pauschale liegt bei 5 Euro pro Tag und ist auf 600 Euro im Kalenderjahr gedeckelt. Mehr als 120 Tage im Homeoffice können Ihre Mitarbeitenden somit nicht anrechnen.
Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale auf die Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro angerechnet. Sofern die gesamten Werbungskosten auch im Homeoffice unter 1.000 Euro liegen, führt die Homeoffice-Pauschale also nicht zu insgesamt höheren Werbungskosten.
Für das Jahr 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale vom Gesetzgeber übrigens auf bis zu 200 anrechenbare Tage ausgedehnt, sodass nun bis zu 1.000 Euro alleine hierfür in der Steuererklärung ansetzbar sind.

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Einen modernen Arbeitsplatz einrichten: Das ist wichtig
Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Beschäftigten Arbeitsplätze einzurichten, die dem Arbeitsschutz entsprechen und namentlich die Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung erfüllen.
Für die mobile Arbeit unterwegs ist dies naturgemäß nur eingeschränkt zu gewährleisten, da Sie als Arbeitgeber nur wenig Einfluss auf die Ausgestaltung von Flughafen-Lounges oder Zugabteilen haben. Hier können Sie sich nur auf die Bereitstellung von besonders ergonomischen Arbeitsgeräten beschränken, beispielsweise in Form von Tablets und Laptops mit ergonomischen und entspiegelten Displays.
Weiterhin verbessern Sie die Ergonomie der gestellten Gerätschaften, indem Sie Ihre Mitarbeitenden auch physisch entlasten. So können Sie etwa technische Manuals und umfangreiche Aktenkonvolute in der Unternehmenscloud digital bereitstellen. Dadurch entfällt das Tragen größerer Papiermengen auf Reisen.
Tipp: Für die Arbeit zurück im Büro können Sie Notebook-Arbeitsplätze mit zwei großen Bildschirmen verbinden. Das Notebook kann dann entweder im laufenden Zustand geschlossen, oder das Display als Drittbildschirm genutzt werden. Das vermeidet das ständige Hin- und Herschieben von Dokumenten auf verschiedene portable Geräte. Natürlich sollte trotzdem immer alles in einer Cloud gespeichert werden. Nur so können die Teamkolleg;innen jederzeit gemeinsam auf wichtige Dokumente zugreifen.
Übrigens: Modernes Arbeiten kann auch bedeuten, dass Unternehmen ihren Mitarbeitenden beispielsweise ein Großraumbüro zur Verfügung stellen, hier jedoch keine festen Arbeitsplätze vorgesehen sind. Alle Mitarbeitenden bringen ihre Firmen-Laptops mit zur Arbeit und wählen sich einen freien Arbeitsplatz aus. Diese Lösung bietet sich jedoch nicht für jedes Unternehmen an und muss an die räumlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine sinnvolle Bereicherung für das mobile Arbeiten: Koffer, die speziell für die flexible Arbeit konzipiert sind. So können Sie Ihren Arbeitsplatz ganz einfach hinter sich her rollen, ihn als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen und jederzeit problemlos auspacken. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass Sie elektronische Geräte in den meisten Varianten der Koffer in Extrataschen an den Außenseiten aufbewahren können. Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen haben sie diese Geräte jederzeit schnell zur Hand. Das spart Zeit und Nerven.
Viele Koffer-Varianten setzen auf eine Teilbarkeit von Ober- und Unterseite. Hier lässt sich beispielsweise die komplette Oberseite des Koffers abbauen, sodass Sie die Unterseite ganz einfach auf den Schoß legen können. So liegt alles sortiert und ohne großes Auspacken bereit.
Die meisten der mobilen Bürokoffer haben zudem integrierte USB-Slots zum Laden der Geräte. Der Koffer selbst dient also auf Reisen als großer portabler Akku. Wieder aufladen können Sie ihn dann ganz einfach an einer Steckdose zuhause oder im Hotel.
In ganz smarten Versionen der mobilen Büro-Koffer sind sogar Scanner und Drucker integriert. So können Sie wichtige Dokumente sofort digital sichern und versenden oder auch ausdrucken. Das spart viel Zeit und macht bei Kunden einen guten Eindruck. Egal für welche Version des mobilen Bürokoffers Sie sich entscheiden: Achten Sie in jedem Fall darauf, dass das gute Stück stabil und vor allem abschließbar ist.

Viele Fach- und Führungskräfte wünschen sich Homeoffice. Arbeitgeber werden durch entsprechende Angebote attraktiver.
Der heimische Telearbeitsplatz – so muss er gestaltet sein
Sehr genaue Vorgaben macht der Gesetzgeber für den heimischen Telearbeitsplatz. Haben Arbeitgeber und Beschäftigte die Vereinbarung getroffen, dass regelmäßig von zu Hause aus gearbeitet werden darf, sind die heimischen Arbeitszimmer entsprechend ergonomisch auszugestalten – bis hin zur Bereitstellung entsprechender Sitzmöbel. Dies bedeutet:
- Bildschirmgeräte und Tische müssen so gestaltet und aufgestellt werden, dass alle Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
- Die Beleuchtung muss zur Art der Arbeitsaufgabe passen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein.
- Tastaturen müssen neigbar und vom Bildschirm getrennte Einheiten sein. Ihre Form und der Anschlag der Tasten müssen eine ergonomische Bedienung ermöglichen und ihre Beschriftung muss sich vom Untergrund deutlich abheben.
- Alternative Eingabewerkzeuge dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsaufgaben leichter ausgeführt werden können – und außerdem keine zusätzlichen Belastungen für die Beschäftigten entstehen.
- Tragbare Bildschirmgeräte ohne Trennung von Bildschirm und Eingabeeinheit dürfen nur an Arbeitsplätzen betrieben werden, an denen die Geräte kurzzeitig verwendet werden; oder wo diese Arbeitsaufgaben mit keinem anderen Bildschirmgerät ausgeführt werden können.
- Bei Bildschirmarbeiten, die ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden können, soll die Sitzgelegenheit eine Rückenlehne haben, die einen festen Halt gibt. Die Sitztiefe soll zwischen 35 und 45 Zentimeter betragen und ihre Vorderkante abgerundet oder gepolstert sein. Die Füße müssen Kontakt mit dem Fußboden oder einer Fußauflage haben.
Details zur Ausgestaltung und zur Zulässigkeit einzelner Endgeräte entnehmen Sie Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung sowie der Schrift „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Grundsätzlich gilt: Neue Endgeräte sind oft ergonomischer gestaltet als ältere. Größere flackerfreie und kontraststarke Bildschirme erlauben längeres ermüdungsfreies Arbeiten. Leichtere Laptops schonen die Gesundheit und arbeiten schneller, was die Arbeitszeit an den Endgeräten verkürzt und mehr Zeit für ausreichende Arbeitspausen lässt.
Indem Sie die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen für New Work vorbereiten, erhöhen Sie also im besten Fall die Produktivität und tun gleichzeitig etwas für die Gesundheit Ihrer Beschäftigten.
Das Wichtigste über mobiles Arbeiten in Kürze
- Mobiles Arbeiten liegt im Trend. Viele Beschäftigte wünschen sich hybrides Arbeiten mit einer Mischung aus Homeoffice, Arbeit im Büro und auf Reisen.
- Mobiles Arbeiten macht Arbeitgeber attraktiver für Bewerber:innen.
- Bisher gibt es keinen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten für Beschäftigte – dies könnte sich aber bald ändern.
- Wird arbeitsvertraglich das Arbeiten im Homeoffice vereinbart, so trägt der Arbeitgeber Verantwortung für die ergonomische Gestaltung des heimischen Telearbeitsplatzes.
- Durch die Nutzung einer Unternehmenscloud, moderner Laptops und Tablets sowie per UMM verwalteter mobiler Endgeräte steigern Sie die Produktivität und reduzieren Ihren Aufwand für die Geräteverwaltung.
Bieten Sie in Ihrem Unternehmen Mobile Work und die Arbeit im Homeoffice an? Wie sind Ihre Erfahrungen seit der Einführung? Schreiben Sie uns in den Kommentaren.
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