Telefonieren & SMS ins Ausland: Die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Digitales Business

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Datum 13.04.2021
Lesezeit 5 Min.

Telefonieren & SMS ins Ausland: Die Auswirkungen des EuGH-Urteils

Im Jahr 2017 haben Urlauber und Reisende aufgeatmet, als ein Urteil des EuGH dazu führte, dass die Roaming-Gebühren für Telefonate und SMS im EU-Ausland begrenzt wurden. Anrufe aus dem jeweiligen Heimatland ins Ausland konnten jedoch weiterhin kostspielig werden. Ein neuer Entscheid des europäischen Gerichtshofs (EuGH) schiebt nun auch diesen Kosten innerhalb der EU einen Riegel vor. Was die Änderungen im Einzelnen bedeuten, und worauf Sie auch weiterhin achten sollten, erfahren Sie hier.

Die Kosten für Telefonate und Kurzmitteilungen während Aufenthalten im EU-Ausland wurden durch ein Urteil des EuGH bereits vor zwei Jahren gedeckelt. Nun gibt es ähnliche Vorgaben auch für SMS und Anrufe ins Ausland, wenn Sie sich in Ihrem Heimatland aufhalten. Fortan sollen Anrufe ins Ausland netto maximal 19 Cent pro Minute kosten, während eine SMS netto mit nicht mehr als 6 Cent zu Buche schlagen darf – jeweils zuzüglich der Umsatzsteuer des Heimatlandes. Was derzeit nur für Privatkunden zur verpflichtenden Regelung wird, setzt Vodafone mit seinen neuen Prime-Tarifen auch für Geschäftskunden um.

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Telefonieren ins EU-Ausland: Die neuen Bestimmungen des EuGH

Anrufe vom Handy ins EU-Ausland: Das konnte bisher teuer werden. Die Höhe der fälligen Kosten hing vom Anbieter und dem Tarif des Anrufers ab, ebenso wie von der Tageszeit und dem Land, in das der Anruf ging. Seit dem 15. Mai 2019 ist nun klar, dass die Gebühren für Telefonate ins EU-Ausland günstiger werden. Nach der erwarteten Zustimmung des EU-Rats werden damit die Kosten für Anrufe gedeckelt. Auch SMS ins Ausland werden günstiger. 

Davon betroffen sind Mobilfunkverträge in den 28 EU-Mitgliedsländern sowie in den drei Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein und Norwegen) – wobei jeweils der nationale Umsatzsteuersatz dazu kommt. Privatkunden in Deutschland zahlen für Anrufe ins EU-Ausland also nur noch maximal 23 Cent pro Minute inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 Prozent, bei SMS ins Ausland kommen sie damit auf Kosten von maximal 7 Cent.

 

Telefonieren und SMS im EU-Ausland: Roaming-Kosten seit 2017 gedeckelt

Roaming-Kosten waren bis Juni 2017 gewissermaßen ein Damokles-Schwert über den Köpfen von Reisenden: „Roaming”, vom englischen Wort für „herumwandern”, bedeutete im Bezug auf Mobilfunkverträge selten etwas Gutes. Die Handynutzung im Ausland konnte zu unvorhergesehenen Kosten führen. 

Im Juni 2017 wurde dann jedoch auf europäischer Ebene de facto die Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. In der Umsetzung bedeutete dies einen Maximalwert für Aufschläge auf den jeweiligen Heimattarif. Damit wurde das sogenannte Roam-like-at-home-Prinzip (RLAH) eingeführt, also die Mobilfunknutzung „wie zu Hause”.

Die 2017 eingeführte Deckelung galt – und gilt weiterhin – nur für EU-Länder. Unsere Übersicht zeigt dies schematisch am Beispiel von deutschen Mobilfunkkunden. Seit Mai 2017 (Orange) konnten Sie mit Ihrem Handy beispielsweise bei einem Frankreich-Aufenthalt nach Deutschland oder in ein beliebiges anderes EU-Land telefonieren oder SMS senden. Dabei sind Sie bereits in den Genuß der Kostenbremse gekommen. Ebenso wurde das Datenroaming für den Aufenthalt in einem EU-Land gedeckelt. 

Das aktuelle EuGH-Urteil führt dazu, dass eine ähnliche Deckelung nun auch für Anrufe aus dem EU-Heimatland ins EU-Ausland gilt – auf der Karte in Grün zu sehen, wieder am Beispiel deutscher Mobilfunkkunden.  

Ausklappbare Informationsgrafik

Infografik: Eigenkreation/Vodafone

 

Telefonieren ins und im Ausland: Worauf Sie weiter achten sollten

Die bereits bestehenden Regelungen für Roaming sowie die Folgen des aktuellen EuGH-Urteils sorgen dafür, dass Sie zukünftig noch entspannter mit Ihrem Smartphone telefonieren können. Allerdings gibt es auch weiterhin Dinge, auf die Sie achten sollten, wenn Sie mit Ihrem Handy ins Ausland oder im Ausland telefonieren. 

Privat- und Geschäftskunden

Zunächst das Wichtigste für Sie als Geschäftskunde: Die neue Regelung betrifft zwar nur Privatkunden. Allerdings können Sie ab sofort dennoch vom EuGH-Beschluss und den Auswirkungen profitieren und das vollkommen kostenfrei: Mit den neuen Prime-Tarifen. Zudem wurde unser Red Business Prime mit MinutenPaket International 500 von der WirtschaftsWoche mit dem Siegel zum Besten Mobilfunktarif 2019 für Geschäftskunden sowie Geschäftsreisende ausgezeichnet.

EU oder Nicht-EU

Sofern Sie planen, im außereuropäischen Ausland zu telefonieren, sollten Sie sich vor Reisen über die Tarife erkundigen. Vergessen Sie nicht, dass auch die Schweiz kein EU-Land ist; ebenso gehören beispielsweise die britischen Kanalinseln, die Isle of Man und Andorra nicht dazu. Schon in der Nähe der jeweiligen Grenzen kann es sein, dass sich Ihr Smartphone in ein fremdes Netz einbucht, wenn dieses ausreichend stark ist. Das lässt sich unterbinden, indem Sie in den Einstellungen Ihres Smartphones die automatische Netzwahl deaktivieren. 

Satellitenverbindungen

Auf dem Wasser gilt dasselbe wie im außereuropäischen Ausland: Wenn Sie beispielsweise mit einer Fähre oder einem Kreuzfahrtschiff unterwegs sind und Anrufe und Datenverbindungen nur über Satellitenverbindungen hergestellt werden können, greifen die EuGH-Beschlüsse nicht. Eine Kostenbremse tritt also nicht in Kraft und das Ergebnis kann für vermeidbare Überraschungen auf der Rechnung sorgen. 

Grenzen der neuen Regelung

Die neue Regelung erlaubt es den Mobilfunkanbietern auch in Zukunft, eine sogenannte Fair-use-Policy zu verfolgen. Wer sich dauerhaft – länger als vier Monate – im Ausland aufhält, sollte mit Aufschlägen rechnen. Damit soll verhindert werden, dass sich Kunden günstige Verträge aus dem EU-Ausland mitbringen oder Mobilfunkleistungen im Dauer-Roaming beziehen. 

Am besten informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Mobilfunkanbieter, welche Kosten auf Sie zukommen können. Zudem bekommen Sie üblicherweise eine SMS mit den geltenden Tarifen, sobald sich Ihr Handy nach der Einreise in einem fremden Netz einbucht. 

 




Video: YouTube / Vodafone Deutschland

 

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Mit der Regelung für Telefonate von einem EU-Heimatland ins EU-Ausland wächst der europäische Wirtschaftsraum weiter zusammen. Und mit den Vodafone Prime-Tarifen profitieren nicht nur Privat- sondern auch Geschäftskunden umgehend von den neuen Bestimmungen.

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  • Nachdem das Telefonieren im EU-Ausland bereits 2017 reguliert wurde, ist dies ein logischer Schritt hin zu noch mehr Kostentransparenz.
  • Erkundigen Sie sich bei geplanten Reisen über Tarife und spezielle Angebote für das Nicht-EU-Ausland.

 

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